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VG München, 01.04.2014 - M 16 K 13.30955 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Keine konkrete Bedrohung durch Verwandte wegen Landstreitigkeiten und die allgemeine Lage im Herkunftsland Herkunftsland: Afghanistan; Provinz: Panjshir
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 01.04.2014 - M 16 K 13.30955
- VGH Bayern, 10.10.2014 - 13a ZB 14.30298
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05
Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …
Auszug aus VG München, 01.04.2014 - M 16 K 13.30955
Vorrangig zu prüfen ist die Frage, ob die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung vorliegen (vgl. BVerwG, B.v. 23.8.2006 - 1 B 60.06 - juris und U.v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - DVBl 2007, 254). - BVerwG, 23.08.2006 - 1 B 60.06
Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, …
Auszug aus VG München, 01.04.2014 - M 16 K 13.30955
Vorrangig zu prüfen ist die Frage, ob die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung vorliegen (vgl. BVerwG, B.v. 23.8.2006 - 1 B 60.06 - juris und U.v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - DVBl 2007, 254). - BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage; …
Auszug aus VG München, 01.04.2014 - M 16 K 13.30955
Allgemeine Gefahren im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG können auch dann nicht als Abschiebungsverbot unmittelbar nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG berücksichtigt werden, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt werden, aber nur typische Auswirkungen der allgemeinen Gefahrenlage sind (BVerwG, U.v. 8.12.1998 - 9 C 4/98 - BVerwGE 108, 77). - VGH Bayern, 04.02.2014 - 13a ZB 13.30393
Asylrecht Afghanistan; extreme Gefahrenlage
Auszug aus VG München, 01.04.2014 - M 16 K 13.30955
b) In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs geht das Gericht davon aus, dass derzeit für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende, alleinstehende, männliche, arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde (vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2014 - 13a ZB 13.30393 - juris).
- VG München, 30.10.2017 - M 18 S 17.41435
Anordnung der aufschiebenden Wirkung wegen möglichem Abschiebungsverbot nach § 60 …
Seit der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München vom 11. Februar 2014 (Aktenzeichen M 16 K 13.30955 - das Erstverfahren des Klägers) seien mehr als 37 Monate vergangen und die Sicherheitslage habe sich seitdem in dokumentierter Weise erheblich verschlechtert.